AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

(1) ALLGEMEINES: Jede Vermietung der Studioräume, der Ausstattung und der technischen Geräte erfolgt nur auf der Grundlage unserer nachstehenden „Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen“.

 

(2) MIETE: Grundlage der Berechnung des zu entrichtenden Mietpreises sind unsere jeweils gültigen Mietpreise, die auf unserer Internetseite www.tierpark-studio.de einzusehen sind. Abweichungen von der Preisliste haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Raummiete wird nach Tagessätzen oder Halbtagessätzen berechnet und bezieht sich auf die in der Preisliste aufgeführte Stundenanzahl incl. Auf-und Abbau zwischen 08.00 Uhr und 22.00 Uhr. Für jede weitere Begonnene Stunde wird ein Overtimezuschlag von 15% der Regeltagesmiete erhoben.

Die Raumtagesmiete bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung des Studioraumes. Die Nutzung von Equipment, Lichtanlage, Props und Accessoires können gesondert berechnet werden. Zusatzleistungen wie Fotoassistenz, Digitalsupport, Catering oder Kuriere können vereinbart werden, diese werden ebenfalls gesondert berechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.

 

(3) TERMINE: Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung seiner Produktion/Veranstaltung einzuhalten und die gemieteten Geräte mit Beendigung des Mietzeitraumes pünktlich zurückzugeben. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung (Overtime) besteht nicht.

Erteilte Optionen müssen schriftlich bestätigt werden. Sollte eine 2. Option für den gleichen angefragten Zeitraum eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden die Studioräume fest zu buchen. Ansonsten hat die erste schriftliche Festbuchung Vorrang.

Bestätigte und gebuchte Termine können grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Hierfür ist die gesetzliche Begriffsdefinition maßgebend.

Bestätigte Termine müssen spätestens fünf Kalendertage vor der vereinbarten Anmietung schriftlich abgesagt werden. Andernfalls werden 50% des Mietpreises für den vereinbarten Mietzeitraum entsprechend unserer Preisliste berechnet.

Bestätigte Termine können ab 24 Stunden vor Mietbeginn oder kürzer, nicht mehr abgesagt werden. In diesem Fall werden 100% des Mietpreises für den vereinbarten Mietzeitraum entsprechend unserer Preisliste berechnet.

 

(4) NUTZUNG UND EIGENTUM: Alle angemieteten Immobilien und Mobilien bleiben auch während der Mietzeit unser Eigentum. Die Überlassung dieser an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht zulässig. Bei Pfändungen oder sonstiger Zugriffe Dritter auf unseren Besitz und Eigentum hat uns der Mieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir hinsichtlich der in unserem Eigentum oder Besitz stehenden Immobilien und Mobilien Drittwiderspruchsklage (§771 ZPO) erheben oder sonstige rechtliche Maßnahmen treffen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Kosten unserer Klage oder der sonstigen rechtlichen Maßnahmen zu erstatten, verpflichtet sich der Mieter zur Erstattung dieser Kosten. Der Mieter ist verpflichtet die Mieträume und –Sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Je nach Intensität der Raumnutzung behalten wir uns vor, die umfangreich notwendige Reinigung der Räume an den Mieter weiter zu berechnen. Die Räume müssen nach einer Produktion oder Veranstaltung wieder im Originalzustand übergeben werden. Sämtliche Wiederherstellungsarbeiten müssen innerhalb von 2 Werktagen abgeschlossen sein. Der dadurch angefallene Mietausfall trägt der Kunde bzw. Untermieter.

Die Verwendung von Materialien und Hilfsmittel, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden können (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen sind unsere schriftliche Einwilligung und eine Studioaufsicht erforderlich. Die Benutzung von Sand, Kunstschnee o.ä., ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung zulässig. Das Mitbringen von Tieren, auch als Bestandteil einer Produktion/Veranstaltung bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

Ein Umbau der angemieteten Immobilien und Mobilien ist nicht zulässig. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die zum Studioraum zugemieteten Geräte auch nur in diesem genutzt werden.

Ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.

In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht. Wir können diese Räume jederzeit ohne Vorankündigung selbst oder durch von uns beauftragte Personen betreten.

 

(5) MÄNGEL DER MITSACHE, MÄNGELANZEIGE: Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel der Mietsache sofort an uns zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Defektes beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

 

(6) VERSICHERUNG UND HAFTUNG: Schadensfälle, Defekte oder Verlust der gemieteten Geräte nebst Zubehör sind uns unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden am Raum, dessen Einrichtung und an geliehenem Equipment. Auch für Zufalls- und Transportschäden. Er haftet ebenfalls für eventuell entstehende Folgekosten wie z.B. Mietausfall.

Für jegliche Art von Events und Firmenveranstaltungen ist der Mieter verpflichtet den Nachweis einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung in ausreichender Deckung zu erbringen. Der Mieter haftet auch für Personen- und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der Mieter stellt uns gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei.

Ist infolge unsachgemäßer Behandlung und übermäßiger Abnutzung der Geräte eine Reparatur erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters. Insbesondere die Blitzanlage mit allen Bestandteilen muss in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Für direkte und indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an den gemieteten Geräten oder durch unser Personal verursacht werden, ist eine Haftung unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen. Außer in Fällen von Unmöglichkeit und Verzug haften wir, auch für unser Personal, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Für eingebrachte Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen wird keine Haftung übernommen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für die Beschädigung oder den Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen (wie z.B. Foto-und Filmkameras, Lichtanlagen, Blitzanlagen), die Haftung für Personenschäden während des Aufenthalts in den Räumen, sowie die Haftung für Schäden, verursacht durch Dritte oder durch höhere Gewalt.

 

(7) GERICHTSSTAND/SALVATORISCHE KLAUSEL: Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle und Erfüllungsort ist München. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Mietbedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Bestimmungen.

 

Stand: August 2018

 

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